Voss GmbH

Kopiervorlage für individuelle Füllungen der
Erste Hilfe Ausrüstung in Betrieben
Inhalt DIN 13 157
DIN 13 169: doppelte Menge
(außer Schere, Inhaltsangabe, Anleitung)
Best. Nr. Einzelteile für individuelle Füllung Einzelpreis Hier ankreuzen und faxen !
04122-43012
2 9410 Augenkompresse, steril, einzeln verp., 50 x 70 mm    
1 9214 Dreiecktuch DIN 13 168-D    
2 9266 Elastische Binde, 5 m x 8 cm    
2 9265 Elastische Binde, 5 m x 6 cm    
4 9240 VinylHandschuhe 4 Stück/Beutel    
  9480 Lebensrettende Sofortmaßnahmen, einsprachig    
1 9484 Erste-Hilfe-Broschüre, grün, für Betriebsverbandkästen    
5 9305 Fingerkuppenverband, 4 x 7 cm, elastisch, verp.im Beutel    
  9219 Fixierbinde 4 m x 10 cm, elastisch    
1 9217 Fixierbinde 4 m x 6 cm, elastisch    
1 9218 Fixierbinde 4 m x 8 cm, elastisch    
1 9326 Heftpflasterspule mit Ring, 5 m x 2,5 cm mit Zinkoxidkleber    
6 9207 Kompressen, 10 x 10 cm, steril (3er Pack á 2 Stück)    
  9416 Fingerlinge, Gr. 5, PU    
  9417 Fingerlinge, Gr. 6, PU    
1 9427 Rettungsdecke, gold/silber, 210 x 160 cm    
  9231 Mullbinde, 4mx6cm, DIN 61 631-MB-6 ZW/BW    
  9232 Mullbinde, 4mx8cm, DIN 61 631-MB-6 ZW/BW    
    Mullbinde, 4mx10cm, DIN 61 631-MB-6 ZW/BW    
1 9224 Netzverband für Kopf und Extr., mind. 4m gedehnt, Gr.3    
  9223 Netzverband für Kopf und Extr., mind. 4m gedehnt, Gr.4    
  9451 Pinzette, klein    
  9450 Pinzette anatomisch    
10 9342 Pflasterstrip, 19mm x 72mm wasserfest (5er Streifen)    
  9456 Schere DIN 58279-A 145, Standard    
1 9458 Schere DIN 58279-A 190    
  9460 Sicherheitsnadeln, DIN 7404, 12er Pack    
  9222 Verbandpäckchen DIN 13 151-K    
3 9221 Verbandpäckchen, DIN 13 151-M    
2 9220 Verbandpäckchen, DIN 13 151-G    
1 9225 Verbandtuch DIN 13 152-A, 60 x 80 cm, steril    
  9227 Verbandtuch DIN 13 152-B, 80 x 120 cm, steril    
1 9226 Verbandtuch DIN 13 152-BR, 40 x 60 cm, steril    
2 9470 verschließbarer Folienbeutel aus Polyaethylen, mind.30x40cmx45µm    
10 9430 Vliesstoff-Tuch, mind. 20x30cm (a` 10 Stück)    
5 9319 Fingerverband DIN 13 019-E, 18x2 cm    
8 9385 Wundschnellverband DIN 13 019-E, 8 x (10cm x 6cm)    
  9405 Augenklappe, schwarz    
  9406 Inhaltsverzeichnis    
 
So bestellen Sie einzelne Komponenten:
Einzelbestellungen sind aufwendig. Für Sie und für uns.
Aber wir wollen Ihnen gern diesen Service bieten. Also haben wir uns einen Weg ausgedacht:
Bei auschließlicher Einzelteilbestellung erheben wir neben den €7,-- für Fracht und Handling bei Bestellungen im Gesamtwert unter €200,-- nochmals €5,--, also €10,-- pro Bestellung.
Es rechnet sich trotzdem! Sie tauschen nur aus, was Sie benötigen, und wir liefern die Komponenten -
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Preisänderungen vorbehalten !

Online bestellen per e-Mail: info@vossgmbh.de

Unsere Allg.Geschäftsbedingungen:

 


 

1. Allgemeines - Geltungsbereich

Verträge über Lieferungen kommen ausschließlich auf der Grundlage der nach-stehenden Bedingungen zustande. Entgegenstehende oder von unseren Beding-ungen abweichende Bedingungen des Bestsellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Unsere Be-dingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung oder die Leistung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.

 

2. Angebot und Bestellung

Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Unsere Angebote und Auftragsbestätigungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitätsprüfung des Bestellers und vorbe-haltlich rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis.

 

3. Patent- und Urheberrechte

An Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen, den gesamten Produkten und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor sofern dies bei uns liegt.

 

4. Lieferzeiten und Lieferungen

Für den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung sind ausschließlich unsere schriftlichen Angaben in der Auftragsbestätigung oder im Angebot maßgeblich. Nebenabreden und Änderungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Die von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Eine von uns angegebene Lieferzeit beginnt mit dem Ausstel-lungstag der entsprechenden Bestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller zu beschaffenen Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung. Die Lieferzeit ist einge-halten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferzeit das Werk/Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unserer Sphäre liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einflu8 sind. Dies gilt auch, wenn solche Umstände bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbe-zeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie wäh-rend eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitteilen.

 

5. Versand

Der Versand erfolgt in der Regel ab dem Lager Heidgraben. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung “ab Werk“ vereinbart. Die Kosten und die Gefahr des Transports sowie die Verladekosten gehen zu Lasten des Bestellers. Dies gilt auch für Rücksendungen, siehe Ziff. 10. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schließen wir zu Gunsten und für Rechnung des Bestellers eine Transportversicherung ab. Für die Einhaltung etwaiger Ausschlußfristen nach den allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen (ADSp) ist der Besteller verantwortlich.

 

6. Verpackung

Die Verpackung der Ware erfolgt durch den Hersteller. Die Kosten für die Verpackung und die Entsorgung der Verpackung sind vom Besteller zu tragen.

 

7. Preise und Zahlung

Unsere Preise für Waren und Dienstleistungen verstehen sich netto, “ab Werk“ zuzügl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel mit Auslieferung der Ware. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen. Die Zahlungen sind wie folgt fällig: 14 Tage netto nach Lieferung. Skonti sind in unserer Kalkulation nicht vorgesehen, daher berechtigt vorzeitige Zahlung auch nicht zum Abzug. Aufträge, für die nicht ausdrückliche feste Preise vereinbart sind, werden zu dem am Tag der Lieferung gültigen Listenpreis berechnet. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir – unbeschadet weitergehender Rechte – berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Wir und der Besteller sind berechtigt, nachzuweisen, daß ein höherer oder niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers ist nur statthaft, wenn es sich um rechtskräftig festgestellte oder unsererseits nicht bestrittene Gegenansprüche handelt.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen uns und dem Besteller vor. Der Besteller ist verpflichtet, die Liefergegenstände pfleg-lich zu behandeln; insbesondere besteht die Verpflichtung, diese auf Kosten des Bestellers gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zu ver-sichern.

Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; eine Verpfändung oder Sicherungsüber-eignung ist dem Besteller jedoch nicht gestattet. Forderungen aus dem Weiter-verkauf der Waren werden bereits jetzt in Höhe des Faktura-Endbetrages an uns abgetreten. Zur Einziehung der Forderungen bleibt der Besteller weiter ermäch-tigt, ohne daß hiervon unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, berührt wird. Wir werden jedoch die abgetretenen Forderungen so lange nicht einziehen, so lange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und kein Antrag auf Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung beim Besteller vorliegt. Die Abtretung nehmen wir hiermit an. Der Besteller ist verpflich-tet, uns sämtliche Auskünfte und Informationen zu verschaffen, die zur Einzieh-ung der abgetretenen Forderungen notwendig sind. Eine etwaige Be- oder Verar-beitung oder Umbildung der Vorbehaltsware wird für uns vorgenommen. Bei Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Waren, steht uns der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Fakturenwertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verar-beitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung zu. Erwirbt der Besteller das Alleineigentum an der neuen Sache, so gilt als vereinbart, daß der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Dieses wird unentgeltlich für uns ver-wahrt. Die oben vereinbarte Vorausabtretung gilt in den vorgenannten Fällen nur in Höhe des Fakturenwertes der Vorbehaltsware, die zusammen mit anderen Waren weiter veräußert wird. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die im voraus abgetretenen Forderungen hat der Bestel-ler uns unverzüglich unter Angabe der für eine Intervention notwendigen Infor-mationen zu benachrichtigen. Hieraus entstehende Kosten, die nicht von den Dritten beigetrieben werden können, gehen zu Lasten des Bestellers. Wir ver-pflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach Wahl und auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert dieser Sicherheiten die zu sichernden Forderungen mehr als 20% übersteigt.

 

9. Gewährleistunq und Haftung

Der Besteller hat die Ware unverzüglich zu untersuchen und erkennbare Mängel schriftlich geltend zu machen. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Ware vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder Ersatz-lieferung berechtigt. Sind wir zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung / Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Dem Besteller wird hierbei der Wert gutgeschrie-ben, der sich nach der sog. Zeitwertberechnungsmethode (ursprünglicher Brutto-kaufpreis x [(durchschnittlicher Nutzungsdauer

– gewichteter effektiver Nutzun-gen des Bestellers) .I. durchschnittlicher Nutzungsdauer] ergibt. Stellt sich nach Annahme eines Gegenstandes im Rahmen einer Gewährleistung das Nichtvor-liegen eines Mangels heraus, sind wir berechtigt, dem Kunden eine Aufwands-/Bearbeitungspauschale in Rechnung zu stellen. Dem Kunden bleibt es in diesem Fall unbenommen uns einen niedrigeren Aufwand als den in Rechnung gestel-lten, nachzuweisen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen Rechtsgründen – sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Diese Haftungsfrei-setzung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrläs-sigkeit beruht oder wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben. Sie gilt auch nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Besteller gegen Schäden, die nicht am Liefergegen-stand selbst entstanden sind, abzusichern. Unsere Ersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren Schaden, für Sach- oder Personenschäden auf die Deckungs-summe unserer Produkthaftpflicht - Versicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Besteller auf Verlangen Einblick in unsere Police zu gewähren. Die Gewähr-leistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolge-schäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Eine weitergehende Haftung auf Schadenersatz als vorstehend vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche gem. § 1,4 Produkt-haftungsgesetz oder für Ansprüche bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.

 

10. Rücksendungen

Rücksendungen haben an die Voss GmbH, Lerchenfeld 23, 25436 Heidgraben frei Haus zu erfolgen. Rücksendungen können, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, nur dann von uns bearbeitet werden, wenn der Rücksendung ein Rücksendungsbegleitschein beiliegt, auf dem die Rechnungs - und die Kundennummer sowie eine ausführliche Angabe der Gründe für die Rücksendung wie Fehlerbeschreibungen angegeben sind. Diesen Rücksen-dungsbegleitschein erhält der Kunde auf schriftliche oder telefonische Anfor-derung in Heidgraben unter Telefon 04122-43011, Fax:04122-43012. In jedem Fall erfolgt die Rücksendung, auch die des zufälligen Untergangs, auf Gefahr des Bestellers.

 

11. Verschiedenes

Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf Schriftformerfordernis. Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen und der übrigen Bestimmungen.

 

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Heidgraben. Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist gegenüber Vollkauf-leuten Heidgraben oder der diesem Ort nächstliegende, wir sind jedoch berech-tigt, den Besteller an seinem Sitz zu verklagen. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß der UN Kaufrechtskonvention.

 

 

Die Geschäftsführung Heidgraben, Januar 1999.