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Gesetze und Normen.
Link der kompletten Info bei der BAU-BG:

VBG 109, § 5, Erste-Hilfe-Material:

"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, daß das Erste-Hilfe-Material jederzeit schnell erreichbar
und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen, gegen schädigende Einflüsse geschützt, in
ausreichender Menge bereitgehalten sowie rechtzeitig ergänzt und erneuert wird"

    Normen und Anforderungen:
(ASR 39/1,3), BGV A5 (1999), UVV 49, GUV 0.3
Anzahl
Art d. Arbeitstätte   Mitarbeiter:                   13157|13169
Verwaltungsbetriebe, Büros:   1-50 1
  51-300  
    ab 301 2
Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbare Betriebe 1-20 1
    21-100 1
  ab 101 2
Baustellen und ähnliche Einrichtungen   1-10 1
  11-50 1
    51 2
  je weitere angefangene 50 zusätzlich: eine DIN 13 169 1
KFZ DIN 13164
Schulen und Kindergärten   nach Kinderzahl 1
Weitere Normen, Gesetze und Anforderungen:
Krankentrage,
Tragetücher etc.
  müssen in Unternehmen mit großen Ausdehnungen  vorhanden sein. Wenn Tragen nicht einsetzbar sind (enge Treppen etc) sind alternative Vorkehrungen zu treffen.  
Sanitätsliegen werden sowohl im Zuge des Mutterschaftsgesetzes gefordert,
 als auch §31 AstV, VBG109.
PKW, SonderKFZ:   müssen mit einer Erste-Hilfe Ausrüstung nach DIN 13 164 ausgerüstet sein. Bei Gefahrtransporten spezielle GGVS - Ausrüstung erforderlich!  
Außendienst Für Tätigkeiten im Außendienst, insbesondere für die Mitführung von Erste-Hilfe-Material in Werkstattwagen und Einsatzfahrzeugen, kann auch der Kraftwagen-Verbandkasten nach DIN 13 164 als kleiner Verbandkasten verwendet werden
Generell gilt:    zwei kleine Verbandkästen  (DIN 13 157) ersetzen
einen
großen Verbandkasten (DIN 13 169)
 
Bei betriebsspezifischen Gefahren, z. B. im Hinblick auf das Einwirken gefährlicher chemischer Stoffe, können geeignete Arzneimittel zum Erste-Hilfe-Material gehören. Sie sind zur ausschließlichen Verfügung durch speziell eingewiesenes Personal und den Arzt bereitzuhalten. Arzneimittel, die nicht für die Erste-Hilfe-Leistung notwendig sind, z. B. Schmerztabletten, gehören nicht zum Erste-Hilfe-Material und damit auch nicht in die Verbandkästen.

Die Aufbewahrungsorte richten sich nach Unfallschwerpunkten, der Struktur des Betriebes und den im übrigen auf dem Gebiet des betrieblichen Rettungswesens getroffenen organisatorischen Maßnahmen.
Was bedeutet: Verbandkasten "C" oder "E"? Als vor Jahrzehnten die DIN Normen definiert wurden, hat man mit diesen Buchstaben eine Empfehlung (Kein MUSS!) für das Behältnis ausgesprochen, daß sich in der Praxis nicht bewährt hat, da die empfohlenen Kästen (unser EIDER z.B.) sich als sehr unübersichtlich herausgestellt haben. Produkte wie Alster, Weser oder neuerdings System FOX haben sich am Markt durchgesetzt, da die Benutzung wesentlich praxisnäher ist. Man findet schnell was man sucht - das ist beim EIDER unmöglich.
                                             
NACHFÜLLUNGEN für Erste Hilfe
Mehr zu den Normen bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder im Internet http://www.bau-bg.de/arge_infopool_live/internet/uvv/109/inhalt.htm

 

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